19.01.2026
Widerrufsbutton: Was du jetzt als Onlineshop Betreiber wissen musst
Fast schon wie ein Déjà-vu mit BFSG, ab Juni 2026 wird’s wieder ernst: Die EU führt eine neue Pflicht für Online-Shops ein – den Widerrufs-Button. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen dir, was auf dich zukommt und wie du dich vorbereiten kannst.
Was ist der Widerrufs-Button überhaupt?
Der Widerrufs-Button ist eine neue Funktion, die es deinen Kunden ermöglichen soll, online geschlossene Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie diese abgeschlossen haben – mit nur wenigen Klicks. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die den Verbraucherschutz europaweit stärken soll.
Wichtig zu wissen: Der Button ersetzt nicht die bisherigen Widerrufsmöglichkeiten per E-Mail oder Brief, sondern kommt als zusätzliche Option dazu. Quasi der digitale Express-Weg für Retouren.
Aktueller Stand: Wo steht Deutschland bei der Umsetzung?
Die EU-Richtlinie selbst ist bereits seit Dezember 2023 in Kraft. Deutschland hatte bis zum 19.12.2025 Zeit, ein nationales Umsetzungsgesetz zu verabschieden. Aktuell (Stand Januar 2026) liegt ein Regierungsentwurf vor, aber das finale Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Die genauen Details können sich also noch ändern – das Grundprinzip und der Stichtag für Händler stehen aber fest.
Ab wann gilt die Pflicht?
Mark dir das Datum rot im Kalender: 19. Juni 2026. Ab diesem Stichtag musst du als Online-Händler den Widerrufs-Button auf deiner Website integriert haben.
Betrifft mich das überhaupt?
Kurze Antwort: Wahrscheinlich ja. Die Pflicht gilt für alle Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte, die über eine Online-Benutzeroberfläche (also deine Website, deinen Online-Shop oder deine App) geschlossen werden.
Ausnahmen gibt es nur, wenn:
- Deine Produkte nach Kundenwünschen individuell angefertigt werden
- Du schnell verderbliche Waren verkaufst (frische Lebensmittel)
- Hygieneartikel im Spiel sind, deren Versiegelung entfernt wurde
- Du ausschließlich Tickets für Events oder Flüge anbietest
- Es sich um B2B-Verträge handelt
Wichtig: Auch Kleinunternehmer sind betroffen! Es gibt keine Ausnahme basierend auf Unternehmensgröße oder Umsatz.
So muss dein Widerrufs-Button aussehen
Dein Button sollte:
Design und Platzierung
- Gut sichtbar und hervorgehoben platziert sein
- Sich optisch vom Rest deiner Website abheben
- Auch ohne Login im Kundenkonto erreichbar sein (denk an Gast-Besteller!)
Der Button kann kann am Besten im Footer platziert werden. Er muss allerdings dann besonders hervorgehoben werden (z.B. durch Farbe, Kontraste, Button-Gestaltung), damit er sich klar von normalen Footer-Links wie Impressum oder AGB abhebt.
Die richtige Beschriftung
Der Button braucht eine eindeutige Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ oder ähnliches. Es sollten keine mehrdeutigen Begriffe wie „Stornieren“ oder „Serviceanfrage“ sein. Das sorgt nur für Verwirrung und möglicherweise für rechtliche Probleme.
Der zweistufige Prozess: So funktioniert’s
Der Widerruf läuft in zwei Schritten ab:
Schritt 1: Kunde klickt auf „Vertrag widerrufen“
→ Er wird auf eine separate Seite mit einem Widerrufsformular weitergeleitet
Schritt 2: Kunde füllt das Formular aus und klickt auf „Widerruf bestätigen“
→ Der Widerruf wird abgesendet
Nach dem Absenden bekommt dein Kunde unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Hier ein Tipp: Formuliere die Bestätigung so, dass klar wird, dass du den Widerruf erhalten hast, aber noch nicht die Rechtswirksamkeit geprüft hast. Etwas wie: „Wir haben deinen Widerruf erhalten und prüfen ihn jetzt.“
Diese Daten darfst du abfragen
Weniger ist mehr! Du darfst nur folgende Informationen im Widerrufsformular abfragen:
- Name des Kunden
- Bestellnummer oder Vertragsnummer zur eindeutigen Zuordnung
- E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung
Den Grund für den Widerruf darfst du nicht als Pflichtfeld abfragen – das würde als Einschränkung des Widerrufsrechts gewertet. Als optionale Angabe ist es aber okay, solange der Kunde den Prozess auch ohne Angabe des Grundes abschließen kann.
Was passiert bei Verstößen?
Wer den Button nicht oder falsch einbindet, riskiert saftige Konsequenzen:
Bußgelder:
- Bei Unternehmen mit über 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz: Bis zu 4% des Jahresumsatzes
- Bei kleineren Unternehmen: Bis zu 50.000 Euro
Abmahngefahr: Ein fehlerhaft oder gar nicht implementierter Widerrufs-Button kann als Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Das bedeutet: Konkurrenten oder Abmahnvereine können dich abmahnen. Besonders kritisch sind:
- Falsche Platzierung oder Beschriftung
- Fehler im zweistufigen Ablauf
- Button ist nur nach Login erreichbar
- Button hebt sich nicht ausreichend von normalen Links ab (keine optische Hervorhebung)
Verkaufst du über Amazon, eBay & Co.?
Gute Nachrichten: Bei Marktplätzen wie Amazon oder eBay ist der Plattformbetreiber für die technische Umsetzung zuständig, nicht du als Händler. Allerdings haftest du grundsätzlich mit, also solltest du im Auge behalten, dass die Plattform die Funktion korrekt umsetzt.
Wie bereite ich mich jetzt am Besten vor?
1. Prüfe dein Sortiment
Checke, welche deiner Produkte überhaupt unter die Widerrufsbutton-Pflicht fallen. Bei komplett ausgenommenen Produktgruppen (z.B. nur maßangefertigte Möbel) kannst du dir den Button sparen.
2. Jetzt schon Budget einplanen
Die technische Umsetzung wird etwas kosten. Plane entsprechendes Budget für Programmierer bzw. deine betreuende Agentur ein.
3. Warte das finale Gesetz ab
Die technische Umsetzung solltest du erst nach Verabschiedung des endgültigen deutschen Gesetzes starten. Der Regierungsentwurf liegt vor, aber das finale Gesetz ist noch nicht durch den Bundestag. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, können sich noch letzte Details präzisieren – dann kannst du mit der konkreten Umsetzung starten.
Hier kannst du den Status des Gesetzesentwurfs verfolgen.
4. Aktualisiere deine Rechtstexte
Widerrufsbelehrung: Muss künftig einen Hinweis auf den Button enthalten
Datenschutzerklärung: Muss erklären, welche Daten beim Widerruf erhoben werden
Hilfreich sind hier Tools wie E-Recht24
Wichtig: Passe die Texte erst an, wenn das deutsche Gesetz final verabschiedet ist und die genauen Formulierungen feststehen! Eine zu frühe Anpassung könnte gegen die noch gültigen Vorgaben verstoßen und selbst zu Abmahnungen führen.
Fazit: Kein Grund zur Panik
Der Widerrufs-Button kommt – aber du hast noch Zeit, dich vorzubereiten. Das finale deutsche Gesetz steht zwar noch aus, aber die Grundpflichten und der Stichtag sind klar. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
✅ Stichtag: 19. Juni 2026
✅ Regierungsentwurf liegt vor, finales Gesetz folgt
✅ Zweistufiger Prozess mit klaren Beschriftungen
✅ Hervorgehobene, leicht zugängliche Platzierung
✅ Minimale Datenabfrage
✅ Rechtstexte anpassen (aber erst zum richtigen Zeitpunkt)
✅ Bei Unsicherheit: Professionelle Unterstützung holen
Du bist unsicher, wie du den Widerrufs-Button in deinen Shop integrieren sollst? Oder brauchst Unterstützung bei der technischen Umsetzung? Als erfahrene Shopware 6 und Shopify Agentur helfen wir dir gerne weiter – von der Planung bis zur finalen Implementierung.
Jetzt informieren und rechtzeitig vorbereiten – damit dein Online-Shop 2026 rechtssicher durchstartet!
Wir helfen dir dabei auch gerne 🚀
Selina
Projektmanagerin mit Herz fürs E-Commerce
Das ist übrigens kein Zufall, dass ich auf dem Bild esse –
Ich bin im Team offiziell als die, die ständig snackt bekannt. Zwischen Meetings, Timelines, Tickets und To-dos findet man mich oft mit einem Keks in der einen und dem Laptop in der anderen Hand. 😄


