01.03.2024
Pflichtangaben auf Lebensmittel-verpackungen 2024
Hier findest du alle Infos zu den aktuellen Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen und Etiketten, welche gesetzlich vorgegeben sind bzgl. Inhalt und Darstellung.
Produktbezeichnung
Die Bezeichnung des Produkts sollte klar und deutlich abgebildet werden: Produktnamen sowie gegebenenfalls spezifische Angaben wie die Sorte oder Geschmacksrichtung.
Inverkehrbringer
Der Name und die Anschrift des Herstellers oder Vertreibers des Produkts müssen angegeben sein. Somit wird dem Verbraucher ermöglicht, bei Fragen oder Beschwerden direkt Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen zu können.
Herkunftskennzeichnung
Die Herkunftskennzeichnung kann verschiedene Angaben enthalten, je nach Produkt und gesetzlichen Vorgaben. In der Regel wird die Herkunft des Produkts entweder durch den Namen des Landes oder durch spezifischere Angaben wie „hergestellt in”, „verarbeitet in” oder „geerntet in” angegeben.
Seit dem 1. April 2020 muss die Herkunft der wesentlichen Zutat (sog. primäre Zutat) eines Lebensmittels grundsätzlich kenntlich gemacht werden, falls diese nicht mit dem angegebenen Ursprungsland oder Herkunftsort des Lebensmittels übereinstimmt. Was gibt es noch für Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen?
Zutatenliste
Eine vollständige Auflistung der Zutaten, die in dem Produkt enthalten sind, ist gesetzlich gefordert. Die Zutaten sollten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt werden. Das hilft Verbrauchern mit bestimmten Allergien oder Unverträglichkeiten, potenzielle problematische Inhaltsstoffe zu identifizieren.
Allergene
Lebensmittel, die allergene Bestandteile enthalten, müssen diese deutlich kennzeichnen. Häufige Allergene wie Gluten, Milch, Nüsse oder Soja sollten in der Zutatenliste oder als separate Information hervorgehoben werden.
Nährwertangaben
Die Nährwertangaben (auch „Big7” genannt) geben Auskunft über den Energiegehalt sowie den Gehalt an wichtigen Nährstoffen. All diese Informationen helfen Verbrauchern, die Nährstoffzusammensetzung des Produkts besser zu verstehen. Seit 2016 müssen vorverpackte Lebensmittel mit einer Nährwertdeklaration gekennzeichnet werden, in der Regel in tabellarischer Form, bezogen auf 100 g bzw. 100 ml.
Vitamine müssen dann mit angegeben werden, wenn diese auf der Verpackung gesondert hervorgehoben werden. Zusätzlich kann als Prozentsatz die festgelegten Referenzmengen im Verhältnis zu 100 g bzw. 100 ml angegeben werden.
Füllmenge
Gesetzlich erforderlich:
- Brennwerte
- Fett
- gesättigten Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- Zucker
- Eiweiß
- Salz
Chargennummer / Losnummer
Eine Chargennummer oder Losnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, die verwendet wird, um eine Gruppe von Produkten zu identifizieren, die unter den gleichen Bedingungen hergestellt oder verpackt wurden. Sollte am Produkt ein Mängel festgestellt werden, können somit alle betroffenen Produkte aus dieser Charge identifiziert werden.
Imitate
Welche Vorgaben gibt es in der Gestaltung von Lebensmitteletiketten?
Schriftgröße
Generell muss die Schriftgröße der Pflichtangaben eine Mindesthöhe von 1,2 mm erfüllen. Bei sehr kleinen Produktverpackungen beträgt die Mindesthöhe 0,9 mm. Beides bezogen auf die x-Höhe.
Füllmenge
Die Darstellungsgröße der Füllmenge (z.B. 250 g) hängt von der Füllmenge des Produktes ab, ebenfalls wieder bezogen auf die x-Höhe:
- < 50 g/ml = 2 mm
- 51 g/ml – 200 g/ml = 3 mm
- 201 g/ml – 1000 g/ml = 4 mm
- > 1001 g/ml = 6 mm
Diese Pflichtangaben auf Lebensmitteletiketten sind wichtig, um Transparenz und Sicherheit für die Verbraucher zu gewährleisten. Durch das Lesen und Verstehen dieser Informationen können Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen und ihre Ernährung bedarfsgerecht gestalten.
EWG-Zeichen
Das EWG-Zeichen steht für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und wird auf Verpackungen von Fertigpackungen verwendet. Es ist ein freiwilliges Zeichen, das angibt, dass die verpackte Ware den rechtlichen Anforderungen zur Füllmenge und ihrer Kennzeichnung gemäß der Fertigpackungsverordnung entspricht.
Diese Zeichen darf aufgedruckt werden, wenn die Nennfüllmenge nicht kleiner als 5 g bzw. 5 ml und nicht größer als 10 kg bzw. 10 l ist. Die Mindestgröße beträgt 3 mm in der Höhe.
Was ist der Nutri-Score?
Der Nutri-Score ist ein Kennzeichnungssystem für Lebensmittel, das in verschiedenen Ländern Europas verwendet wird, um Verbrauchern eine schnelle und einfache Einschätzung der Nährwertqualität eines Produkts zu ermöglichen. Sie wurde entwickelt, um die Entscheidungsfindung beim Einkauf von Lebensmitteln zu erleichtern und eine gesündere Ernährung zu fördern.
Diese Angabe bewertet Lebensmittel anhand ihrer Nährstoffzusammensetzung und weist ihnen eine Punktzahl zu, die von A bis E reicht. Produkte, die mehr Nährstoffe enthalten, die für eine ausgewogene Ernährung wichtig sind, wie Ballaststoffe, Proteine und Vitamine, erhalten einen besseren Score (A oder B), während Produkte, die mehr ungesunde Inhaltsstoffe wie gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz enthalten, einen schlechteren Score (C, D oder E) erhalten.
Von vielen Verbrauchern und Gesundheitsorganisationen wird der Nutri-Score unterstützt, hat jedoch auch Kritik hinsichtlich seiner Berechnungsmethode und der Berücksichtigung bestimmter Produkte erhalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Nutri-Score weiterentwickeln wird und ob er in Zukunft zur Standardkennzeichnung von Lebensmitteln in mehr Ländern wird. Aktuell ist es gesetzlich nicht verpflichtend diesen auf Verpackungen abzubilden.
Fazit zu den Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen
Insgesamt sind Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen unverzichtbar für eine informierte und gesunde Ernährung. Die Lesbarkeit und Verständlichkeit dieser Angaben sind dabei genauso wichtig wie ihre Existenz. Konsumenten sollten ermutigt werden, bewusst auf diese Informationen zu achten, um fundierte Entscheidungen für ihre Gesundheit und ihre Umwelt zu treffen.
Weitere Informationen & Links:
– Lebensmittelverband
– Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
Sie haben dazu Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Dieser Beitrag garantiert keine Vollständigkeit der gesetzlichen Vorgaben und bezieht sich ausschließlich auf Lebensmittelverpackungen.