22.05.2025
BFSG Pflicht für Websites ab Juni 2025
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – also insbesondere Websites und Online-Shops.

Wenn Deine Website nicht barrierefrei ist, kann das teuer werden – Abmahnungen und Bußgelder drohen. Ab dem Stichtag ist Barrierefreiheit gesetzlich Pflicht. Aber keine Sorge: Wir unterstützen Dich dabei, die Anforderungen sicher und professionell umzusetzen.
Wen betrifft das – und wen nicht?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die sich an Endverbraucher (B2C) richten.
Nicht betroffen sind:
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme
- Angebote, die ausschließlich im B2B-Bereich unterwegs sind
Was wir für Dich tun können:
- Beratung: Wir erklären Dir verständlich, was das Gesetz konkret für Dein Unternehmen bedeutet.
- Website-Check: Wir analysieren Deine Website auf Barrieren und zeigen Dir, wo Handlungsbedarf besteht.
- Umsetzung: Wir kümmern uns um die nötigen Anpassungen – damit Deine Seite rechtssicher und barrierefrei wird.
Warum Barrierefreiheit zählt: Barrierefreie Websites machen Deine Inhalte für alle Menschen zugänglich – unabhängig von Einschränkungen. Du verbesserst die Nutzerfreundlichkeit, erreichst mehr Menschen und zeigst gesellschaftliche Verantwortung.
Jetzt aktiv werden! Melde Dich bei uns für eine individuelle Analyse Deiner Website. Gemeinsam machen wir Deine Seite fit für das BFSG.
Website noch nicht auf BFSG umgestellt?
Dann wird’s Zeit zu handeln! Ab dem Stichtag ist Barrierefreiheit kein „Nice-to-have“ mehr, sondern Pflicht.
Keine Panik – wir helfen Dir dabei. Ob Beratung, Analyse oder direkte Umsetzung:
Wir stehen an Deiner Seite und machen Deine Website fit für die neuen gesetzlichen Anforderungen.